Schueler

Türkisch

Tee Türkei pixabay

 

Liebe Schülerinnen,

liebe Schüler,

seit dem Schuljahr 1998/99 gibt es in Hamburg die Möglichkeit, Türkisch als 3. Fremdsprache zu belegen.

Dieses Angebot ist nicht nur für Schülerinnen und Schüler gedacht, die zuhause Türkisch sprechen. Auch Schülerinnen und Schüler, die Türkisch neu erlernen wollen, sind hier richtig.

Wenn ihr

  • ein grundsätzliches Interesse an Sprache(n) habt,
  • euch für die Geschichte der Türkei interessiert,
  • eure Herkunftskultur entdecken wollt,
  • Türkisch neu lernen wollt,
  • interessante Menschen besser verstehen wollt,
  • das im Unterricht Gelernte sofort mit native speakers in der eigenen Schule

oder außerhalb der Schule anwenden wollt,

  • euch häufiger in der Türkei aufhaltet,
  • das Europazertifikat erlangen wollt,

dann seid ihr im Türkischunterricht genau richtig.

 

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Die Ziele dieses Unterrichts sind unter anderem

  • Aneignung und Vertiefung kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Hörverstehen und Sprechen:
    • Lesen, Schreiben und Sprechen in der Herkunftssprache,
    • Lesen, Schreiben und Sprechen in der Fremdsprache,

 

  • Vergleich und Analyse sprachlicher Strukturen in Türkisch, Deutsch und weiteren Sprachen.

 

Wir arbeiten im Türkischkurs mit authentischen Materialen. Darunter gehören Romane, Kurzgeschichten, Filme, Zeitungsartikel, Zeitschriften usw.

Im Oberstufenkurs lesen wir Texte türkischer Autorinnen und Autoren im Original und besprechen aktuelle Themen aus Gesellschaft und Politik. Hier bereiten wir uns inhaltlich und methodisch intensiv auf die Abiturprüfung vor.

Zusätzlich besuchen wir regelmäßig außerschulische Veranstaltungen, d.h. wir gehen ins Kino oder Theater. Das gemeinsame Essen in einem Restaurant zum Schuljahresende ist bei uns schon Tradition.

 

Vorteile und Voraussetzungen (Prüfungsbestimmungen)

Wenn ihr den Kurs ab der 8. Klasse durchgängig belegt habt, dann könnt ihr auf Wunsch in der 10. Klasse die schriftliche Überprüfung in Englisch oder in einer anderen Fremdsprache machen (APO-AH § 6 Absatz 1).

 

Weitere Informationen bekommst du von Frau Yildirim.